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Kategorie: Presse
Erstellt: 26. Juni 2026

Gemeindevertretung Malsfeld: Investitionen ja – aber nur mit klaren Zahlen, Prioritäten und Verantwortung

Die Gemeindevertretung Malsfeld tagte am 25. Juni 2026 unter besonderen Rahmenbedingungen. Bei Temperaturen von über 30 Grad fand die Sitzung im nicht klimatisierten Ratssaal des Rathauses statt. Die geöffneten Fenster sorgten zwar für Luftaustausch, änderten jedoch nichts daran, dass die schweißtreibenden Bedingungen allen Beteiligten über zwei Stunden ein hohes Maß an Konzentration und Ausdauer zu Themen abverlangten, die unsere Gemeinde in den kommenden Jahren nachhaltig prägen werden:

#Haushalt, #Kreditaufnahme, #Kinderbetreuung, #Hochwasserschutz, #Dorfentwicklung und wichtige #Infrastrukturprojekte.

Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Malsfeld

Die Sitzung machte deutlich, dass Malsfeld vor großen Aufgaben steht. Die Gemeinde investiert in notwendige Projekte, verfügt derzeit noch über Liquidität und kann viele Maßnahmen weiterführen. Gleichzeitig nehmen die finanziellen Risiken zu: Gewerbesteuereinnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück, mehrere Projekte werden teurer, Fördermittel sind nicht überall gesichert und die Verschuldung soll in den kommenden Jahren deutlich steigen.
Für die GL ist deshalb klar: Notwendige Investitionen dürfen nicht aufgeschoben werden. Sie müssen aber nachvollziehbar geplant, ehrlich finanziert und dauerhaft tragfähig sein. Jede zusätzliche Kreditaufnahme und jede vermeidbare Kostensteigerung belastet den Gemeindehaushalt nicht nur heute, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten der kommenden Jahre.

 

Haushalt genehmigt – doch die Finanzierung bleibt eine Herausforderung

Die Kommunalaufsicht hat die Haushaltssatzung 2026 genehmigt. Damit kann die Gemeinde ihre geplanten Investitionen grundsätzlich umsetzen. Neben den neu eingeplanten Mitteln stehen rund 2,47 Millionen Euro aus übertragenen Haushaltsresten zur Verfügung. Diese Gelder sind bereits für laufende oder vorbereitete Projekte vorgesehen, darunter die Radwegebrücke, Hochwasserschutz, Kita Sipperhausen, Baugebiet „Auf dem Loh“, Kläranlage, Feuerwehr, Straßenbeleuchtung und Dorfentwicklung. Diese Summe klingt zunächst nach einem großen finanziellen Polster. Tatsächlich handelt es sich aber überwiegend um zweckgebundene Mittel für konkrete Vorhaben. Sie sind kein freies Guthaben, das beliebig verwendet werden kann. Edgar Janassek fragte für die GL ausdrücklich nach, ob die geplanten Investitionen zu weiteren Kreditaufnahmen führen werden. Bürgermeister Hanke beantwortete die Frage eindeutig mit Ja. 

Für Investitionen sind Kreditaufnahmen von bis zu 1,66 Millionen Euro genehmigt. Zusätzlich können Liquiditätskredite bis 500.000 Euro aufgenommen werden. Nach der mittelfristigen Finanzplanung könnte der Schuldenstand aus Investitionskrediten von rund 9,71 Millionen Euro zu Beginn des Jahres 2026 auf bis zu 14,06 Millionen Euro im Jahr 2029 steigen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das nicht automatisch eine sofortige Steuer- oder Gebührenerhöhung. Die Folgen sind dennoch spürbar: Mehr Kredite bedeuten mehr Zins- und Tilgungszahlungen. Geld, das für Schulden aufgewendet werden muss, fehlt später möglicherweise bei Straßen, Spielplätzen, Vereinen, kommunalen Einrichtungen oder künftigen Investitionen. Gerade deshalb müssen Projekte nach Dringlichkeit, Nutzen und Folgekosten priorisiert werden. 

Die GL wird darauf achten, dass finanzielle Spielräume nicht durch ungenaue Planung, schlecht kalkulierte Bauvorhaben oder pauschale Mittelbereitstellungen unnötig eingeschränkt werden.

 

Jahresabschluss 2024: Verbesserung sichtbar, Reserven fehlen weiterhin 

Der Jahresabschluss 2024 fällt deutlich besser aus als der Abschluss des Vorjahres. Die Gemeinde erzielte einen ordentlichen Überschuss von rund 111.600 Euro sowie einen außerordentlichen Überschuss von rund 15.500 Euro. Im Jahr 2023 hatte noch ein ordentlicher Fehlbetrag von rund 1,89 Millionen Euro bestanden. Diese Verbesserung ist positiv. Sie reicht jedoch nicht aus, um echte finanzielle Sicherheit aufzubauen. Die Rücklagen aus ordentlichen und außerordentlichen Überschüssen liegen weiterhin bei 0 Euro. Gleichzeitig bestehen Verbindlichkeiten von rund 11,16 Millionen Euro. Hinzu kommen Haushaltsüberschreitungen von insgesamt rund 383.100 Euro, die vor allem mit Kreis- und Schulumlagen sowie zusätzlichen Rückstellungen zusammenhängen.

Die Gemeinde kann solche Belastungen nicht dauerhaft auffangen, wenn keine Rücklagen vorhanden sind. Aus Sicht der GL zeigt der Abschluss: Ein besseres Jahresergebnis ist ein erster Schritt, aber kein Grund zur Entwarnung. Malsfeld braucht verlässliche Rücklagen, realistische Haushaltsansätze und eine Finanzpolitik, die auch dann funktioniert, wenn Einnahmen schwächer ausfallen oder Investitionen teurer werden. 

 

Haushaltsvollzug 2026: derzeit liquide, aber Gewerbesteuer deutlich unter Plan

Zum 25. Juni verfügte die Gemeinde über rund 1,16 Millionen Euro Kassenbestand. Liquiditätskredite mussten bislang nicht aufgenommen werden. Für Investitionen stehen 2026 insgesamt rund 4,44 Millionen Euro bereit; bis Mitte Juni waren davon rund 570.000 Euro ausgezahlt. Diese Investitionssumme muss jedoch zum wesentlichen Teil durch Kreditaufnahmen beschafft werden. Die aktuelle Zahlungsfähigkeit darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich mehrere Risiken abzeichnen. Besonders deutlich wird dies bei der Gewerbesteuer: Mitte Juni lagen die Einnahmen bei rund 1,57 Millionen Euro und damit etwa 377.000 Euro unter dem Haushaltsansatz. 

Edgar Janassek fragte für die GL, ob diese Lücke bis Jahresende wieder geschlossen werden könne. Der Bürgermeister konnte keine verlässliche Prognose abgeben. Gerade die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle. Fällt sie dauerhaft geringer aus als geplant, steigt der Druck auf den Haushalt. Zum Stichtag wurde zwar ein rechnerisches positives Ergebnis von rund 2,63 Millionen Euro ausgewiesen. Dieses Ergebnis ist jedoch kein verlässlicher Maßstab für das Jahresende, da unter anderem Abschreibungen, Umlagen und weitere Jahresabschlussbuchungen noch nicht vollständig berücksichtigt sind. Auch die Investitionen werden voraussichtlich nicht ohne Kredite auskommen. Einschließlich der Reste aus dem Vorjahr stehen Kreditermächtigungen von rund 2,82 Millionen Euro bereit.

Der Schuldenstand lag Anfang Juni bereits bei rund 9,43 Millionen Euro. Für die GL bedeutet das: Malsfeld muss weiter investieren, aber mit einem klaren Blick auf die langfristigen Folgen. Jede Entscheidung muss berücksichtigen, wie hoch der Eigenanteil ist, ob Fördermittel sicher sind, welche Folgekosten entstehen und ob der Nutzen dauerhaft zu den finanziellen Belastungen passt.

 

Kita „Schwalbennest“: Abschluss notwendig – pauschale 80.000 Euro kritisch

Der Umbau und die Erweiterung der Kita „Schwalbennest“ in Sipperhausen soll im dritten Quartal 2026 abgeschlossen werden. Die Maßnahme ist für die Kinderbetreuung in der Gemeinde wichtig. Gleichzeitig zeigt sie erneut, wie schnell Kosten bei kommunalen Bauprojekten steigen können. Die erwarteten Gesamtaufwendungen liegen inzwischen bei rund 1,2 Millionen Euro. Bereits beauftragte Leistungen betragen rund 1,13 Millionen Euro. Noch offen sind unter anderem Kosten für Heizung, Lüftung und Sanitär von rund 106.200 Euro, Stahlbau von rund 71.400 Euro, Elektroarbeiten von rund 62.400 Euro, Türen und Brandschutz von rund 42.700 Euro sowie Möbel von rund 39.300 Euro. Die Kostenaufstellung berechnete einen zusätzlichen Mittelbedarf von exakt 72.520,99 Euro. Die Mehrheit der Gemeindevertretung beschloss dennoch, pauschal 80.000 Euro bereitzustellen. Der Beschluss fiel mit 18 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen. 

Aus Sicht der GL ist diese Vorgehensweise nicht überzeugend. Wer einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln fordert, sollte zusätzliche Gelder auf Grundlage konkret nachgewiesener Kosten bereitstellen. Eine pauschale Aufrundung über den ermittelten Bedarf hinaus vermittelt den Eindruck, dass unklare Planung und schwache Kostensteuerung nachträglich durch zusätzliche Mittel ausgeglichen werden. Die GL hat sich dennoch enthalten. Nicht, weil wir die Kostenentwicklung gutheißen, sondern weil ein weiterer Baustopp oder neue Verzögerungen vermieden werden sollten. Die Kita muss fertiggestellt werden. Für die Zukunft gilt aber: Kostenrisiken müssen früher erkannt, regelmäßig transparent dargestellt und rechtzeitig politisch beraten werden.

 

DGH Mosheim: Sanierung darf nicht zum nächsten Kostenrisiko werden

Für das Dorfgemeinschaftshaus Mosheim war bislang ein Bauansatz von 350.000 Euro vorgesehen. Die aktuelle Kostenschätzung liegt jetzt bei 401.020 Euro netto beziehungsweise 477.213,80 Euro brutto. Vorgesehen sind unter anderem die Sanierung des Flachdachs, Arbeiten am Kellerbereich, neue Sanitäranlagen, Umbauten im Foyer, ein barrierefreier Zugang, neue Fenster und Türen sowie Maßnahmen an Terrasse und Außenanlagen. Bürgermeister Hanke berichtete, dass sich bei einer Informationsveranstaltung für eine Sanierung ausgesprochen hätten. Mit unserem Mitglied Dr. Pascal Pitz waren ca. 10 Mosheimer Anwesend. Zudem wurde über ehrenamtliche Unterstützung beim Innenausbau gesprochen. Dieses Engagement verdient Anerkennung.

Aus Sicht der GL reicht eine positive Stimmung in einer Informationsveranstaltung aber nicht aus, um eine Investition dieser Größenordnung zu entscheiden. Die Kostenschätzung basiert auf einem Vorentwurf. Fachplanungen für Statik, Brandschutz, Elektro sowie Heizung, Lüftung und Sanitär liegen noch nicht vor. Mobiliar, Eigenleistungen und mögliche Preissteigerungen sind ebenfalls nicht eingerechnet.
Besonders der feuchte Keller und das sanierungsbedürftige Flachdach bergen erhebliche Risiken. Die bisherigen Erfahrungen bei anderen Projekten zeigen, dass frühe Kostenschätzungen oft nicht das spätere Gesamtvolumen abbilden. Die genannten rund 477.000 Euro brutto dürfen daher nicht als sichere Endsumme verstanden werden.

Bernd Grünhaupt (GL) erinnert daran, dass das frühere DGH in Malsfeld veräußert wurde, weil notwendige Sanierungen, insbesondere am Dach, damals finanziell nicht tragbar erschienen. Heute steht für Mosheim eine Sanierung im Raum, bei der möglicherweise rund 50 Prozent der Nettokosten gefördert werden. Das kann den Eigenanteil senken, macht die Maßnahme aber nicht kostenlos. Die Gemeinde trägt weiterhin einen erheblichen Eigenanteil, mögliche Mehrkosten und spätere Unterhaltungsaufwendungen.
In einer Situation, in der die Kreditaufnahme steigt, müssen solche Entscheidungen besonders sorgfältig vorbereitet werden. Die GL fordert deshalb vor einer endgültigen Mittelbereitstellung ein belastbares Nutzungskonzept, eine vollständige Fachplanung, eine realistische Kostenberechnung einschließlich Folgekosten und einen Vergleich mit Alternativen wie reduzierter Sanierung, Neubau, Verkauf oder anderer Nutzung. 

Ein Gebäude dieser Größe braucht eine nachweisbare Perspektive. Die bisherige Auslastung steht aus Sicht der GL nicht automatisch im Verhältnis zu einer Investition von rund einer halben Million Euro oder mehr. Entscheidend ist, welche Vereine, Gruppen und Initiativen es künftig regelmäßig nutzen, welche Einnahmen realistisch entstehen und ob die Nutzung langfristig trägt.

 

„Goldener Löwe“: Was fehlende Kontrolle die Gemeinde kostet

Der Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses zum Gasthaus „Zum Goldenen Löwen“ in Beiseförth zeigt, wie wichtig klare Verträge und konsequente Kostenkontrolle sind. Von 2015 bis 2024 entstand für die Immobilie ein Fehlbetrag von rund 85.900 Euro. Verwaltungsaufwand und Arbeiten des Bauhofs sind darin noch nicht enthalten. Zusätzlich mussten Forderungen gegen frühere Pächter in Höhe von rund 36.300 Euro abgeschrieben werden. Der Ausschuss stellte fest, dass Gebäudeversicherung und Grundsteuer über Jahre allein von der Gemeinde getragen wurden. Dadurch entstanden zwischen 2017 und 2024 Kosten von rund 20.300 Euro, die nicht über eine Nebenkostenabrechnung an Pächter weitergegeben wurden. Auch Übergabeprotokolle und Inventarlisten fehlten nahezu vollständig. 

Die aktuelle Pacht liegt bei 650 Euro monatlich, also 7.800  Euro jährlich. Allein Gebäudeversicherung und Grundsteuer verursachen bereits jährlich mehr als 3.000 Euro. Damit ist klar: Ohne bessere vertragliche Regelungen und ein tragfähiges Nutzungskonzept kann das Gebäude seine Kosten langfristig nicht decken. Die GL unterstützt deshalb die Empfehlungen des Ausschusses: klare Nebenkostenabrechnungen, verbindliche Übergabeprotokolle und Inventarlisten, schnelleres Handeln bei Zahlungsrückständen sowie ein Sanierungs- und Nutzungskonzept. Der Bericht ist nicht nur eine Rückschau. Er muss eine Grundlage dafür sein, künftig sorgfältiger und wirtschaftlicher zu handeln.

 

Projekte mit Chancen – und offenen Fragen

Im Baugebiet „Auf dem Loh“ wurden bisher vier Grundstücke mit rund 3.092 Quadratmetern verkauft. Weitere drei Grundstücke mit rund 2.498 Quadratmetern sind reserviert. Positiv ist, dass auf einem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen entstehen soll. Gleichzeitig stehen die Schlussrechnungen noch aus, sodass der endgültige Kostenstand offen bleibt. 

Beim Bahnhof Malsfeld rechnet die Deutsche Bahn derzeit mit einem Planungsbeginn im Jahr 2033. Die Gemeinde hat nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Die GL wird darauf achten, dass die Interessen Malsfelds dennoch frühzeitig vertreten werden. 

Bei der Fuß- und Radwegebrücke zwischen Malsfeld und Morschen soll die Ausschreibung im Juli beginnen. Die Vergabe ist ab Mitte September geplant. Der Baubeginn soll im Oktober 2026 erfolgen, die Fertigstellung Ende November 2027. Die Förderung und die Einhaltung der Ausschreibungsregeln sind für das Projekt entscheidend. Formfehler können zu Förderkürzungen führen. Deshalb braucht es größtmögliche Transparenz gegenüber den Gemeindeparlamenten. 

Beim Hochwasserrückhaltebecken am ehemaligen Waldkindergarten muss die Planung wegen naturschutzrechtlicher Anforderungen überarbeitet werden. Gleichzeitig stehen derzeit keine Fördermittel bereit. Damit sind Kosten, Baubeginn und Finanzierung offen. Hochwasserschutz bleibt wichtig, aber die Gemeinde darf keine finanziellen Risiken eingehen, bevor Förderfähigkeit und tatsächliche Gesamtkosten geklärt sind.

 

Unser Fazit

Malsfeld hat wichtige Aufgaben vor sich. Kinderbetreuung, Hochwasserschutz, Wohnraum, Infrastruktur und Dorfentwicklung sind keine Nebenthemen. Sie betreffen die Zukunft der Gemeinde unmittelbar. Gerade deshalb darf nicht jeder Wunsch automatisch zu einem Projekt ohne klare Kosten- und Nutzungsgrundlage werden. Die finanziellen Entscheidungen von heute bestimmen, wie viel Handlungsspielraum Malsfeld morgen noch hat. 

Die GL steht für Investitionen, die notwendig, sinnvoll und langfristig finanzierbar sind. Wir werden weiter darauf drängen, dass Kosten realistisch kalkuliert, Fördermittel sicher eingeplant, Kreditfolgen offen benannt und die Gemeindevertretung frühzeitig beteiligt wird. So schützen wir nicht nur den Haushalt, sondern auch die Zukunftsmöglichkeiten unserer Gemeinde.

Kategorie: Presse
Erstellt: 24. April 2026

Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Malsfeld

Geschlossener Start in die neue Legislaturperiode Am 23. April kam die neu gewählte Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Malsfeld

Bernd Grünhaupt, Holger Ackermann, Falk Landesfeind, Dr. Pascal Pitz, Christian Kothe, Edgar Janassek

Bereits zu Beginn wurde deutlich: Die Zusammenarbeit der kommenden Jahre soll von Respekt, Sachlichkeit und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Da Bürgermeister Michael Hanke verhindert war, eröffnete der Erste Beigeordnete Dr. Johannes Heyn die Sitzung und übermittelte die herzlichen Grüße sowie Glückwünsche von Michael Hanke an alle neu- und wiedergewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

Im Anschluss wurde festgestellt, dass Harald Ziebarth das dienstälteste Mitglied der Gemeindevertretung ist. Er übernahm zunächst die Sitzungsleitung, begrüßte die anwesenden Mitglieder und Gäste und sprach sich ausdrücklich für einen respektvollen und fairen Umgang miteinander aus.

Vollzählig und beschlussfähig

Anschließend wurde festgestellt, dass alle 23 gewählten Vertreterinnen und Vertreter anwesend waren. Damit war die neu gewählte Gemeindevertretung vollständig und beschlussfähig.

Reimund Schirmer einstimmig zum Vorsitzendlen gewäht

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Vorgeschlagen wurde Reimund Schirmer, der anschließend einstimmig gewählt wurde. Nach seiner Wahl bedankte sich Reimund Schirmer für das entgegengebrachte Vertrauen. In seiner Ansprache würdigte er das ehrenamtliche Engagement aller Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und warb für einen respektvollen Umgang sowie eine konstruktive Zusammenarbeit in der neuen Wahlperiode. Als erster stellvertretender Vorsitzender wurden Bernd Grünhaupt einstimmig gewählt.

Weitere Wahlen und organisatorische Entscheidungen

Auch die weiteren Tagesordnungspunkte verliefen zügig und einvernehmlich. Zur Schriftführung wurde Stefan Schnaudt gewählt, als Stellvertreterin Bettina Schaller. Darüber hinaus bestätigte die Gemeindevertretung einstimmig die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung sowie sämtlicher Ortsbeiräte in den Ortsteilen Malsfeld, Elfershausen, Dagobertshausen, Beiseförth, Ostheim, Mosheim und Sipperhausen. Einsprüche lagen nicht vor. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Bildung der Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschus HaFi, sowie Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus DUT) im Benennungsverfahren. Die Sitzverteilung wurde wie folgt festgestellt:

  • SPD: 3 Sitze
  • GL: 1 Sitz
  • CDU: 1 Sitz
  • FDP: 1 Sitz
  • GiB: 1 Sitz
  • Die Linke: beratender Sitz

Besetzung zahlreicher Gremien

Im weiteren Verlauf wurden die Vertreterinnen und Vertreter für verschiedene Verbände und Gremien gewählt. Auch hier erfolgten sämtliche Entscheidungen einstimmig.

  • Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder: Vertreter: Bernd Grünhaupt Stellvertreterin: Marion Karman
  • Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg: Vertreter: Michael Hanke Stellvertreter: Volker Komiske (Erster Beigeordneter)
  • ekom21 – KGRZ Hessen: Vertreter: Michael Hanke Stellvertreter: Volker Komiske
  • Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal: Vertreter: Edgar Janassek, Benjamin Giesen Stellvertreter: Hartmut Siegmann, Michael Böse, Urs Asbrand, Christian Kothe
  • Seniorenbeirat: Vertreter: Dr. Johannes Heyn Stellvertreterin: Sigrid Giesen
  • Partnerschaftsverein Malsfeld: Mitglieder: Axel Kröger, Florian Müller, Andre Bories Stellvertreter: Reinhold Hocke Auch diese Entscheidungen erfolgten durchweg einstimmig. Ehrenamtliche Beigeordnete vereidigt Zum Abschluss der Sitzung wurden die ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt, eingeführt, verpflichtet und vereidigt.

Gewählt wurden:

  • Volker Komiske (Erster Beigeordneter)
  • Dr. Pascal Pitz
  • Hartmut Siegmann
  • Melanie Spangenberg
  • Dr. Ralf-Urs Giesen
  • Karl-Heinz Waskönig

Zusätzlich wurde parteiübergreifend vereinbart, dass im Falle des Ausscheidens eines Beigeordneten die jeweilige Partei oder Wählergruppe selbst eine Person aus den eigenen Reihen zur Nachbesetzung vorschlägt. Eine Nachbesetzung erfolgt somit nicht automatisch nach der Reihenfolge möglicher Nachrücker auf der Liste.

Ein starkes Signal zum Auftakt Nach nur rund 43 Minuten konnte die Sitzung beendet werden, zügig, sachlich in einer harmonischen Atmosphäre. Der respektvolle Umgang miteinander war ein positives Zeichen zum Start der neuen Legislaturperiode. Gleichzeitig lebt kommunalpolitische Arbeit von unterschiedlichen Sichtweisen und einem offenen Austausch, sodass auch künftig viele kritische, faire und konstruktive Diskussionen zu erwarten sind, um gemeinsam gute Lösungen für Malsfeld zu finden.

Starke Verantwortung für Malsfeld durch die GL

Die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung zeigen, dass die GL auch in der neuen Legislaturperiode eine tragende Rolle innerhalb der Gemeindevertretung einnimmt. Durch die Besetzung wichtiger Funktionen kann die GL weiterhin aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitwirken und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger engagiert vertreten.

Folgende Mitglieder der GL übernehmen dabei besondere Verantwortung:

  • Bernd Grünhaupt: Erster stellvertretender Vorsitzender der Gemeindevertretung sowie Vertreter im Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder
  • Edgar Janassek: Vertreter im Interkommunalen Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
  • Christian Kothe: Stellvertreter für Edgar Janassek im Interkommunalen Gewerbegebiet Mittlers Fuldatal
  • Dr. Johannes Heyn: Vorsitzender des Seniorenbeirats
  • Dr. Pascal Pitz: Beigeordneter

Mit dieser starken personellen Aufstellung ist die GL auch in den kommenden Jahren bestens positioniert, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft Malsfelds konstruktiv mitzugestallten.

Aktueller Standort ist eine Alternative für die SPD

Kategorie: Presse
Erstellt: 04. März 2026

Aktueller Standort ist eine Alternative für die SPD

Aktueller Standort ist eine Alternative für die SPD, rudert die SPD zurück? Jahrelang hat die SPD vehement einen Neubau des Bahnhaltepunktes Malsfeld im Bereich des EDEKA-Marktes gefordert und vertreten. Die GL hat bereits 2016 einen barrierefreien Umbau am bestehenden Standort favorisiert und auch einen Planungsvorschlag dazu erstellt. Eine ernsthafte Prüfung unserer Variante wurde bisher abgelehnt.  

Unterfuehrung bahnhof malsfeld

Jetzt auf einmal spricht auch die SPD im aktuellen Klartext von einer (Zitat: „ … schnelleren und finanziell preiswerteren Lösung am Bestandsort“). Eine späte Einsicht, die viel Zeit gekostet hat. Die Kostenberechnung von 2016 für den geplanten Bahnhaltepunkt im Bereich des EDEKA-Marktes 7.418.000 €. Unsere Nachfrage bei der Deutschen Bahn ergab, dass mit einer Planung voraussichtlich nicht vor 2030 begonnen wird. Wir bleiben bei unserer Forderung eines barrierefreien Umbaus am bisherigen Standort. Ein barrierefreier Bahnsteigzugang am alten Standort könnte auch mit einem Reisendenübergang eine kostengünsige Alternative darstellen. Vom Prinzip vergleichbar wäre der ebenerdige Übergang zu den Gleisen am Bahnhof in Beiseförth mit örtlichen Mitarbeiter der DB. Neue Reisendenübergänge mit Bodenindikatoren machen den örtlichen Mitarbeiter der DB überflüssig Erhebliche Kosten für den Umbau der Personenunterführung am bisherigen Standort würden mit einen Reisendenübergang zusätzlich entfallen!

 

Kategorie: Presse
Erstellt: 20. Januar 2026

Fördermittelregelung beschlossen – vertragliche Risiken bleiben bestehen

In der Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 wurde die interkommunale Zusammenarbeit zur kommunalen Wärmeplanung erneut beraten. Ausgangspunkt der weiteren Befassung waren die bereits im Dezember benannten Kritikpunkte an der Kooperationsvereinbarung, die in der vorliegenden Fassung aus Sicht mehrerer Mitglieder der Gemeindevertretung weiterhin finanzielle und organisatorische Risiken für die Gemeinde enthalten.

Nachdem der von Dr. Pascal Pitz eingebrachte Änderungsantrag in der Sitzung vom 18. Dezember 2025 mehrheitlich beschlossen worden war, erfolgten jedoch keine Nachverhandlungen des Vertrags mit den beteiligten Partnerkommunen. Insbesondere von Seiten der Bürgermeister sowie der SPD-Fraktion bestand keine Bereitschaft, die kritisierten Punkte vertraglich zu klären oder verbindlich zu regeln.

Interkommunale Waermeplanung Malsfeld

Vor diesem Hintergrund wurde in den Fachausschusssitzungen Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus (DUT) und Haupt- und Finanzausschusssitzung (HaFi) für die Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 auf Vorschlag der GL-Fraktion, in Abstimmung mit den Fraktionen von GiB und CDU, eine ergänzende interne Regelung beschlossen. Diese sieht vor, dass für die kommunale Wärmeplanung ausschließlich Fördermittel eingesetzt werden dürfen und keine Haushaltsmittel der Gemeinde verwendet werden.

Diese Regelung wurde mit 13 Ja-Stimmen mehrheitlich angenommen und stellt einen wichtigen Schritt zur Begrenzung finanzieller Risiken dar. Gleichzeitig gab es 7 Gegenstimmen. Diese Ablehnung richtete sich nicht gegen die kommunale Wärmeplanung oder die interkommunale Zusammenarbeit, sondern beruhte auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. In mehreren früheren Projekten kam es zu einer unzureichenden und verspäteten Information der Gemeindevertretung sowie zu erheblichen Mehrkosten.

Aufgrund bereits fortgeschrittener Verfahren bestand in diesen Fällen faktisch keine Möglichkeit mehr, Alternativen prüfen oder steuernd eingreifen zu lassen. Aus Sicht der ablehnenden Mitglieder bleibt dieses Risiko auch weiterhin bestehen, da der Kooperationsvertrag selbst nicht geändert wurde. Im juristischen Zweifel ist nicht die interne Beschlussfassung, sondern der Vertrag maßgeblich. Dieser eröffnet weiterhin die Möglichkeit, dass kostenrelevante Entscheidungen ohne vorherige Beschlussfassung der Gemeindevertretung getroffen werden können, da entsprechende Regelungen im Vertrag nicht eindeutig begrenzt sind.

Gerade vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit mehrfach betonten vermeintlichen Alternativlosigkeit bei Mehrkosten, die letztlich zu zusätzlichen Belastungen für die Gemeinde geführt hat, wollten die betreffenden Mitglieder dieses Risiko nicht erneut eingehen. Die beschlossene Fördermittelregelung wird ausdrücklich als sinnvoller und verantwortungsvoller Zwischenschritt anerkannt. Sie kann jedoch eine vertragliche Klarstellung nicht ersetzen.

Aus Sicht der GL wird das weitere Verfahren daher weiterhin aufmerksam und verantwortungsvoll begleitet. Als Mitglieder der Gemeindevertretung sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung aktiv zu steuern und aufmerksam zu begleiten. Sollten sich erneut Anzeichen für ausufernde Kosten, verspätete oder intransparente Informationsweitergaben oder eine unzureichende Einbindung der Gemeindevertretung zeigen, wird die GL im Rahmen ihrer Verantwortung frühzeitig und konsequent eingreifen. Eine vorausschauende, transparente Planung und eine strukturierte Durchführung solcher Projekte sind aus unserer Sicht die wesentliche Grundlage dafür, Kosten zu begrenzen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Denn am Ende tragen die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde die finanziellen Folgen. Für die GL ist daher klar: Unnötige finanzielle Belastungen aufgrund mangelhafter Projektplanung oder unsicherer Kostenschätzungen dürfen sich nicht wiederholen.

Kategorie: Presse
Erstellt: 11. Januar 2026

Interkommunale Wärmeplanung: Mehrheit für erneute Prüfung der Kooperationsvereinbarung

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2025 wurde über den Abschluss einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Wärmeplanung im sogenannten Konvoi mit den Gemeinden Knüllwald und Frielendorf beraten. Die kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzlich geforderte und klimapolitisch wichtige Aufgabe. Sie wird langfristige Auswirkungen auf die Energieversorgung, die Haushalte der Bürgerinnen und Bürger sowie auf die finanziellen Spielräume der Gemeinde haben. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann hierbei sinnvoll sein, um Synergien zu nutzen und Kosten zu reduzieren.

Kommunale Waermeplanung Gemeinde Malsfeld

Zustimmung zum Ziel – aber nicht zur vorliegenden Vertragsfassung

Die Gemeindevertretung hat sich grundsätzlich zur interkommunalen Zusammenarbeit bekannt. Der vorliegenden Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Fassung wurde jedoch nicht zugestimmt. Stattdessen wurde der Gemeindevorstand beauftragt, gemeinsam mit den Kooperationspartnern erneut in die Prüfung einzusteigen und die ausgearbeiteten Punkte vorzulegen.

Ausschlaggebend hierfür war ein Änderungsantrag von Dr. Pascal Pitz, der mehrere Punkte benannt hat, bei denen aus Sicht der Antragsteller Nachbesserungsbedarf besteht.

Zentrale Kritikpunkte an der Kooperationsvereinbarung

In der Kooperationsvereinbarung sind zahlreiche Punkte geregelt, die als potenzielle Risiken für die beteiligten Kommunen identifiziert wurden. Dazu zählen insbesondere:

  • Keine verbindliche Kostenobergrenze 

    Zwar ist eine Kostenverteilung vorgesehen, jedoch fehlt ein klar definierter finanzieller Rahmen. Ohne Kostendeckel besteht die Gefahr von schleichenden Kostensteigerungen durch Zusatzleistungen.

  • Finanzielle Entscheidungen ohne politische Zustimmung

    Die Steuerungsgruppe bestehend aus den Bürgermeistern kann nach der Vereinbarung auch über kostenrelevante Zusatzleistungen entscheiden. Eine ausdrückliche Zustimmung der Gemeindevertretungen ist dafür bislang nicht zwingend vorgesehen.

  • Unklare Regelung zur Projektleitungsentschädigung

    Die Gemeinde Knüllwald erhält eine Aufwandsentschädigung für die Projektleitung, deren Höhe und Umfang nicht klar begrenzt sind und zusätzlich erweitert werden können und ohne verpflichtenden Leistungsnachweis.

  • Belastung der Verwaltungen

    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Datenbereitstellung birgt insbesondere für kleinere Verwaltungen das Risiko eines erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwands.

Diese Punkte sind in der Kooperationsvereinbarung selbst als mögliche Risiken angelegt und wurden im Änderungsantrag konkret benannt und mit Lösungsvorschlägen unterlegt.

Ziel: Transparenz, Steuerbarkeit und Haushaltsverantwortung

Der Änderungsantrag und der dazugehörige Redebeitrag machten deutlich, dass es nicht um eine Ablehnung der Wärmeplanung oder der Zusammenarbeit geht, sondern um:

  • klare Zuständigkeiten,
  • verbindliche Kostenkontrolle,
  • transparente Entscheidungsprozesse und
  • Wahrung der Haushaltsverantwortung der Gemeindevertretung.

Vorgeschlagen wurden unter anderem ein verbindlicher Kostendeckel, regelmäßige Berichtspflichten, eine klare Trennung zwischen organisatorischen und finanziellen Entscheidungen sowie transparente Regelungen zur Projektleitungsentschädigung.

Politische Einordnung

In der Abstimmung zur Gemeindevertretersitzung vom 18.12.25 sprachen sich die Mehrheit durch den Einstimmigen Beschluss des Änderungsantrags durch die Fraktionen der GL, GiB und CDU dafür aus, die Vereinbarung nicht vorschnell zu beschließen, sondern zunächst nachzuverhandeln. Gegen dieses Vorgehen stimmten mehrheitlich die Mitglieder der SPD- und FDP-Fraktion.

Ausblick: Weitere Beratung im Januar 2026

Der Tagesordnungspunkt zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der kommunalen Wärmeplanung soll in der Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 erneut beraten werden. Bis dahin ist vorgesehen, zunächst den Austausch mit den beteiligten Partnerkommunen aufzunehmen und die im Änderungsantrag benannten Punkte gemeinsam zu erörtern. Ob und in welchem Umfang daraus Änderungen an der bestehenden Kooperationsvereinbarung resultieren, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen und hängt vom Verlauf dieser Gespräche ab.

Unabhängig vom Ergebnis der weiteren Abstimmungen werden wir nach der Sitzung am 15. Januar 2026 über den aktuellen Stand und die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf unserer Homepage informieren.

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