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Kategorie: Presse
Erstellt: 20. Januar 2026

Fördermittelregelung beschlossen – vertragliche Risiken bleiben bestehen

In der Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 wurde die interkommunale Zusammenarbeit zur kommunalen Wärmeplanung erneut beraten. Ausgangspunkt der weiteren Befassung waren die bereits im Dezember benannten Kritikpunkte an der Kooperationsvereinbarung, die in der vorliegenden Fassung aus Sicht mehrerer Mitglieder der Gemeindevertretung weiterhin finanzielle und organisatorische Risiken für die Gemeinde enthalten.

Nachdem der von Dr. Pascal Pitz eingebrachte Änderungsantrag in der Sitzung vom 18. Dezember 2025 mehrheitlich beschlossen worden war, erfolgten jedoch keine Nachverhandlungen des Vertrags mit den beteiligten Partnerkommunen. Insbesondere von Seiten der Bürgermeister sowie der SPD-Fraktion bestand keine Bereitschaft, die kritisierten Punkte vertraglich zu klären oder verbindlich zu regeln.

Interkommunale Waermeplanung Malsfeld

Vor diesem Hintergrund wurde in den Fachausschusssitzungen Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus (DUT) und Haupt- und Finanzausschusssitzung (HaFi) für die Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 auf Vorschlag der GL-Fraktion, in Abstimmung mit den Fraktionen von GiB und CDU, eine ergänzende interne Regelung beschlossen. Diese sieht vor, dass für die kommunale Wärmeplanung ausschließlich Fördermittel eingesetzt werden dürfen und keine Haushaltsmittel der Gemeinde verwendet werden.

Diese Regelung wurde mit 13 Ja-Stimmen mehrheitlich angenommen und stellt einen wichtigen Schritt zur Begrenzung finanzieller Risiken dar. Gleichzeitig gab es 7 Gegenstimmen. Diese Ablehnung richtete sich nicht gegen die kommunale Wärmeplanung oder die interkommunale Zusammenarbeit, sondern beruhte auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. In mehreren früheren Projekten kam es zu einer unzureichenden und verspäteten Information der Gemeindevertretung sowie zu erheblichen Mehrkosten.

Aufgrund bereits fortgeschrittener Verfahren bestand in diesen Fällen faktisch keine Möglichkeit mehr, Alternativen prüfen oder steuernd eingreifen zu lassen. Aus Sicht der ablehnenden Mitglieder bleibt dieses Risiko auch weiterhin bestehen, da der Kooperationsvertrag selbst nicht geändert wurde. Im juristischen Zweifel ist nicht die interne Beschlussfassung, sondern der Vertrag maßgeblich. Dieser eröffnet weiterhin die Möglichkeit, dass kostenrelevante Entscheidungen ohne vorherige Beschlussfassung der Gemeindevertretung getroffen werden können, da entsprechende Regelungen im Vertrag nicht eindeutig begrenzt sind.

Gerade vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit mehrfach betonten vermeintlichen Alternativlosigkeit bei Mehrkosten, die letztlich zu zusätzlichen Belastungen für die Gemeinde geführt hat, wollten die betreffenden Mitglieder dieses Risiko nicht erneut eingehen. Die beschlossene Fördermittelregelung wird ausdrücklich als sinnvoller und verantwortungsvoller Zwischenschritt anerkannt. Sie kann jedoch eine vertragliche Klarstellung nicht ersetzen.

Aus Sicht der GL wird das weitere Verfahren daher weiterhin aufmerksam und verantwortungsvoll begleitet. Als Mitglieder der Gemeindevertretung sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung aktiv zu steuern und aufmerksam zu begleiten. Sollten sich erneut Anzeichen für ausufernde Kosten, verspätete oder intransparente Informationsweitergaben oder eine unzureichende Einbindung der Gemeindevertretung zeigen, wird die GL im Rahmen ihrer Verantwortung frühzeitig und konsequent eingreifen. Eine vorausschauende, transparente Planung und eine strukturierte Durchführung solcher Projekte sind aus unserer Sicht die wesentliche Grundlage dafür, Kosten zu begrenzen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Denn am Ende tragen die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde die finanziellen Folgen. Für die GL ist daher klar: Unnötige finanzielle Belastungen aufgrund mangelhafter Projektplanung oder unsicherer Kostenschätzungen dürfen sich nicht wiederholen.

Kategorie: Presse
Erstellt: 11. Januar 2026

Interkommunale Wärmeplanung: Mehrheit für erneute Prüfung der Kooperationsvereinbarung

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2025 wurde über den Abschluss einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Wärmeplanung im sogenannten Konvoi mit den Gemeinden Knüllwald und Frielendorf beraten. Die kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzlich geforderte und klimapolitisch wichtige Aufgabe. Sie wird langfristige Auswirkungen auf die Energieversorgung, die Haushalte der Bürgerinnen und Bürger sowie auf die finanziellen Spielräume der Gemeinde haben. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann hierbei sinnvoll sein, um Synergien zu nutzen und Kosten zu reduzieren.

Kommunale Waermeplanung Gemeinde Malsfeld

Zustimmung zum Ziel – aber nicht zur vorliegenden Vertragsfassung

Die Gemeindevertretung hat sich grundsätzlich zur interkommunalen Zusammenarbeit bekannt. Der vorliegenden Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Fassung wurde jedoch nicht zugestimmt. Stattdessen wurde der Gemeindevorstand beauftragt, gemeinsam mit den Kooperationspartnern erneut in die Prüfung einzusteigen und die ausgearbeiteten Punkte vorzulegen.

Ausschlaggebend hierfür war ein Änderungsantrag von Dr. Pascal Pitz, der mehrere Punkte benannt hat, bei denen aus Sicht der Antragsteller Nachbesserungsbedarf besteht.

Zentrale Kritikpunkte an der Kooperationsvereinbarung

In der Kooperationsvereinbarung sind zahlreiche Punkte geregelt, die als potenzielle Risiken für die beteiligten Kommunen identifiziert wurden. Dazu zählen insbesondere:

  • Keine verbindliche Kostenobergrenze 

    Zwar ist eine Kostenverteilung vorgesehen, jedoch fehlt ein klar definierter finanzieller Rahmen. Ohne Kostendeckel besteht die Gefahr von schleichenden Kostensteigerungen durch Zusatzleistungen.

  • Finanzielle Entscheidungen ohne politische Zustimmung

    Die Steuerungsgruppe bestehend aus den Bürgermeistern kann nach der Vereinbarung auch über kostenrelevante Zusatzleistungen entscheiden. Eine ausdrückliche Zustimmung der Gemeindevertretungen ist dafür bislang nicht zwingend vorgesehen.

  • Unklare Regelung zur Projektleitungsentschädigung

    Die Gemeinde Knüllwald erhält eine Aufwandsentschädigung für die Projektleitung, deren Höhe und Umfang nicht klar begrenzt sind und zusätzlich erweitert werden können und ohne verpflichtenden Leistungsnachweis.

  • Belastung der Verwaltungen

    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Datenbereitstellung birgt insbesondere für kleinere Verwaltungen das Risiko eines erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwands.

Diese Punkte sind in der Kooperationsvereinbarung selbst als mögliche Risiken angelegt und wurden im Änderungsantrag konkret benannt und mit Lösungsvorschlägen unterlegt.

Ziel: Transparenz, Steuerbarkeit und Haushaltsverantwortung

Der Änderungsantrag und der dazugehörige Redebeitrag machten deutlich, dass es nicht um eine Ablehnung der Wärmeplanung oder der Zusammenarbeit geht, sondern um:

  • klare Zuständigkeiten,
  • verbindliche Kostenkontrolle,
  • transparente Entscheidungsprozesse und
  • Wahrung der Haushaltsverantwortung der Gemeindevertretung.

Vorgeschlagen wurden unter anderem ein verbindlicher Kostendeckel, regelmäßige Berichtspflichten, eine klare Trennung zwischen organisatorischen und finanziellen Entscheidungen sowie transparente Regelungen zur Projektleitungsentschädigung.

Politische Einordnung

In der Abstimmung zur Gemeindevertretersitzung vom 18.12.25 sprachen sich die Mehrheit durch den Einstimmigen Beschluss des Änderungsantrags durch die Fraktionen der GL, GiB und CDU dafür aus, die Vereinbarung nicht vorschnell zu beschließen, sondern zunächst nachzuverhandeln. Gegen dieses Vorgehen stimmten mehrheitlich die Mitglieder der SPD- und FDP-Fraktion.

Ausblick: Weitere Beratung im Januar 2026

Der Tagesordnungspunkt zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der kommunalen Wärmeplanung soll in der Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 erneut beraten werden. Bis dahin ist vorgesehen, zunächst den Austausch mit den beteiligten Partnerkommunen aufzunehmen und die im Änderungsantrag benannten Punkte gemeinsam zu erörtern. Ob und in welchem Umfang daraus Änderungen an der bestehenden Kooperationsvereinbarung resultieren, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen und hängt vom Verlauf dieser Gespräche ab.

Unabhängig vom Ergebnis der weiteren Abstimmungen werden wir nach der Sitzung am 15. Januar 2026 über den aktuellen Stand und die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf unserer Homepage informieren.

Kategorie: Presse
Erstellt: 01. Dezember 2025

 

 

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