Gemeindevertretung Malsfeld: Entscheidungen zu Dorfentwicklung, Infrastruktur und Radverkehr
In der Sitzung der Gemeindevertretung Malsfeld am 17. September 2026 standen mehrere kommunale Themen zur Beratung. Die Gemeindevertretung befasste sich unter anderem mit der Zukunft des Dorfgemeinschaftshauses in Mosheim, der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße, einer Änderung der Richtlinie für den Seniorenbeirat sowie der möglichen Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die Vertreter der Gemeinschaftsliste Hochland-Fuldatal (GL) brachten sich insbesondere mit Fragen zur Finanzierung und zu möglichen Alternativen bei den geplanten Maßnahmen ein.
Zu Beginn der Sitzung wurde die form- und fristgerechte Einladung festgestellt. Einwände gegen die Tagesordnung gab es nicht. Die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

Mosheim: Drei Varianten werden untersucht
Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war die weitere Entwicklung des Dorfgemeinschaftshauses in Mosheim. Nach einer Informationsveranstaltung vor Ort für die Bürger, der Beratungen in der Steuerungsgruppe Dorfentwicklung sowie im Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus (DUT) sollen zunächst drei Varianten untersucht werden: ein Neubau auf einer bislang unbebauten Fläche, das Bauen im Bestand sowie ein Teilabriss mit anschließendem Neubau am bisherigen Standort.
Daniel Fleischert stellte als Vorsitzender des DUT die vorausgegangenen Beratungen vor. Der Ausschuss hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen, die drei Varianten hinsichtlich der zu erwartenden Kosten sowie ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile untersuchen zu lassen.
In der Aussprache bestand grundsätzlich Einigkeit darüber, dass vor einer Entscheidung über die konkrete Ausführung eine belastbare Planungs- und Kostengrundlage geschaffen werden muss. Daniel Fleischert erklärte für die GiB, dass die Untersuchung dazu beitragen müsse, erhebliche Kostensteigerungen im weiteren Projektverlauf zu vermeiden. Hinsichtlich eines Neubaus auf einer bislang unbebauten Fläche verwies die GiB zudem auf das Ziel der Stärkung des Ortskerns.
Holger Ackermann (GL) unterstrich ebenfalls die Bedeutung einer soliden finanziellen Entscheidungsgrundlage. Die Untersuchung der drei Varianten müsse eine zuverlässige Bewertung der jeweils zu erwartenden Kosten ermöglichen. Gleichzeitig wies er darauf hin, den zeitlichen Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Edgar Janassek (GL) thematisierte die vorgesehene Möglichkeit, bei Bedarf Haushaltsmittel aus der Maßnahme „Dorfentwicklung Rathausvorplatz“ umzuwidmen. Er fragte in diesem Zusammenhang nach der ursprünglich vorgesehenen Sanierung der Toilettenanlage am Rathausplatz.
Bürgermeister Michael Hanke erläuterte, dass eine reine Bestandserneuerung der Toiletten nicht förderfähig sei. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation der Gemeinde könne eine Finanzierung der Sanierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln aktuell ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden.
Bereits während der Beratung im DUT hatten Mitglieder des Ortsbeirates Mosheim einen Neubau auf einer bislang unbebauten Fläche als bevorzugte Variante benannt. Als Begründung wurde angeführt, dass bei der Variante „Bauen im Bestand“ nach dem bisherigen Planungsstand insbesondere Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang, eine Überdachung, die Gestaltung der Außenbereiche mit Terrasse beziehungsweise Balkon sowie die Sanierung der Sanitäranlagen vorgesehen sind. Nach Einschätzung des Ortsbeirates reichen diese Maßnahmen nicht aus, um die Nutzungsmöglichkeiten und die Attraktivität des Dorfgemeinschaftshauses in dem Umfang weiterzuentwickeln, der mit einem Neubau erreicht werden könnte.
Bürgermeister Hanke wies ergänzend darauf hin, dass für Maßnahmen im Bestand nach der derzeitigen Förderkulisse lediglich ein Betrag von bis zu 120.000 Euro förderfähig sei. Für die Untersuchung stehen aktuell 18.006,76 Euro zur Verfügung. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, können weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Gemeindevertretung stimmte dem Beschluss mit 18 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Teil der Dr.-Reimer-Straße wird zur Heinrich-Schmidt-Straße
Der betreffende Straßenabschnitt wird künftig den Namen „Heinrich-Schmidt-Straße“ tragen und damit an den verstorbenen Unternehmer Heinrich Schmidt erinnern. Anlass für die notwendige Neuordnung der Straßenbezeichnung sind nicht eindeutige Grundstücks- und Hausnummernzuordnungen, die in der Vergangenheit bereits zu postalischen Fehlzustellungen geführt hatten. Mit der Inbetriebnahme des EnBW-Ladeparks ist diese Problematik erneut deutlich geworden.
Die erforderliche Umbenennung soll zugleich genutzt werden, um das Andenken an Heinrich Schmidt und sein unternehmerisches Wirken zu bewahren. Mit der Benennung der Straße nach seinem Namen erhält die Erinnerung an den verstorbenen Unternehmer einen dauerhaften Platz im Interkommunalen Gewerbegebiet.
Daniel Fleischert berichtete als Vorsitzender des Ausschusses für Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus, dass auch der Ausschuss die Umbenennung in „Heinrich-Schmidt-Straße“ einstimmig empfohlen hatte.
Die Gemeindevertretung folgte dieser Empfehlung und beschloss die Umbenennung mit 19 Ja-Stimmen einstimmig.
Straßenbeleuchtung Schulstraße: Varianten und Kosten ausführlich diskutiert
Eine ausführlichere Beratung gab es zur geplanten Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße in Malsfeld. Im Zusammenhang mit einer Kabelneuverlegung sollten sieben bestehende Straßenleuchten durch moderne LED-Beleuchtung ersetzt und teilweise neu positioniert werden.
Die Auftragssumme sollte ca. 18.000 Euro betragen. Da für die Maßnahme derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sah die Beschlussvorlage vor, im Vorgriff auf den Haushalt 2027 insgesamt 18.000 Euro bereitzustellen.
Jochen Ackermann stellte als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses die vorausgegangenen Beratungen vor. In der anschließenden Diskussion standen insbesondere die aktuelle Haushaltslage, der Umfang der Maßnahme und mögliche Alternativen zur vollständigen Erneuerung der sieben Leuchten im Mittelpunkt.
Ulrike Fleischert (GiB) erklärte, dass ihre Fraktion der Bereitstellung der Mittel aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde nicht zustimmen werde. Nach den der GiB vorliegenden Informationen seien vier der sieben Leuchten von der derzeitigen Positionierung auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Straßenseite betroffen. Die GiB schlug vor, die notwendigen Vorbereitungen vorzunehmen und die eigentliche Erneuerung zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.
Harald Ziebarth (SPD) zeigte Verständnis für die finanziellen Einwände, verwies jedoch darauf, dass die Maßnahme gemeinsam mit den ohnehin vorgesehenen Arbeiten der EAM durchgeführt werden könne. Dadurch könnten gegenüber einer späteren eigenständigen Umsetzung Synergieeffekte genutzt werden.
Bernd Grünhaupt (GL) griff die Frage nach den vier betroffenen Leuchten auf und brachte zunächst als mögliche Alternative ein, lediglich diese Leuchten neu zu positionieren, anstatt alle sieben Leuchten auszutauschen. Im weiteren Verlauf der Diskussion stellte er die Frage, ob vorhandene Straßenleuchten demontiert und auf der Gehwegseite wieder montiert werden könnten.
Aus diesen Überlegungen entwickelte die GL einen Erweiterungsantrag. Die EAM sollte gebeten werden, eine zusätzliche Variante zu prüfen und dabei zu bewerten, ob eine Versetzung beziehungsweise Wiederverwendung vorhandener Leuchten technisch möglich und gegenüber einer vollständigen Erneuerung wirtschaftlich günstiger wäre.
Bürgermeister Hanke erläuterte, dass es sich bei der vorgesehenen Erneuerung der Straßenbeleuchtung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt. Gleichzeitig verwies er darauf, dass durch die gemeinsame Durchführung mit den Arbeiten der EAM Kosten gegenüber einer späteren eigenständigen Maßnahme eingespart werden könnten. Die EAM werde ihre eigenen Arbeiten unabhängig von der Entscheidung der Gemeinde fortsetzen.
Holger Ackermann (GL) fragte ergänzend nach dem vorgesehenen Rückbau der bestehenden Straßenleuchten und danach, ob hierfür weitere Kosten entstehen könnten. Im vorliegenden Angebot war ein entsprechender Rückbau nicht aufgeführt.
Über den Erweiterungsantrag der GL wurde vor der ursprünglichen Beschlussvorlage abgestimmt. Mit 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fand der Antrag keine Mehrheit.
Anschließend stimmte die Gemeindevertretung über die Bereitstellung von 18.000 Euro im Vorgriff auf den Haushalt 2027 ab. Auch diese Vorlage wurde mit 9 Ja- und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.
Damit werden die vorgesehenen Haushaltsmittel für die Maßnahme nicht bereitgestellt.
Seniorenbeirat: Richtlinie um weitere Berufungsmöglichkeit ergänzt
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Zusammensetzung des Seniorenbeirates. Nach der beschlossenen Änderung kann der Gemeindevorstand künftig zusätzlich Personen in den Seniorenbeirat berufen, die sich in besonderer Weise im Rahmen der Seniorenarbeit engagieren. Jochen Ackermann stellte als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses die Vorlage und die vorherige Beratung vor. Der Ausschuss hatte der Änderung mehrheitlich bei einer Enthaltung zugestimmt. In der Gemeindevertretung wurde unter anderem darüber diskutiert, ob die Zahl der durch den Gemeindevorstand berufenen Mitglieder begrenzt werden sollte.
Bernd Grünhaupt (GL) verwies darauf, dass die vorliegende Formulierung auf Wunsch des Seniorenbeirates gewählt worden sei. Er sprach sich dafür aus, die vorgesehene Regelung zunächst ohne eine zahlenmäßige Begrenzung zu beschließen.
Holger Ackermann (GL) verwies ergänzend auf die praktische Situation bei der Gewinnung ehrenamtlich engagierter Personen. Auch ohne festgelegte Obergrenze sei aufgrund der verfügbaren Zahl freiwillig Engagierter nicht davon auszugehen, dass eine unbegrenzte Zahl zusätzlicher Mitglieder berufen werde.
Hintergrund der Änderung ist unter anderem die bisherige Zusammensetzung des Seniorenbeirates über die Ortsteile beziehungsweise Ortsbeiräte. In Ortsteilen ohne Ortsbeirat bestand dadurch in der Vergangenheit keine entsprechende Möglichkeit der Benennung. Die geänderte Regelung eröffnet künftig die Möglichkeit, auch andere in der Seniorenarbeit engagierte Bürgerinnen und Bürger über den Gemeindevorstand in den Seniorenbeirat zu berufen.
Die Gemeindevertretung beschloss die Änderung mit 18 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung.
Einstimmige Unterstützung für Resolution zur Geburtshilfe in Schwalmstadt
Die Gemeindevertretung befasste sich außerdem mit einer Resolution zum Erhalt der Geburtshilfe und Gynäkologie am Asklepios Klinikum Schwalmstadt am Standort Ziegenhain.
Das Klinikum hatte am 15. Juli 2026 die Schließung der Abteilung zum 31. Dezember 2026 bekannt gegeben. Die Stadt Schwalmstadt verabschiedete daraufhin am 20. August 2026 eine Resolution und wandte sich anschließend an die Städte und Gemeinden der Region mit der Bitte, diese ebenfalls in ihren kommunalen Gremien zu beraten.
Jochen Ackermann stellte die Beschlussvorlage als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses vor und verwies auf das Anliegen, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu erhalten. Weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen gab es nicht.
Die Gemeindevertretung beschloss mit 19 Ja-Stimmen einstimmig, sich der Resolution der Stadt Schwalmstadt anzuschließen.
SPD-Antrag: Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung prüfen
Zum Abschluss der inhaltlichen Beratungen befasste sich die Gemeindevertretung mit einem Antrag der SPD-Fraktion zur möglichen Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung.
Harald Ziebarth (SPD) stellte den Antrag vor. Danach soll der Gemeindevorstand die verkehrsrechtliche Freigabe der Einbahnstraße „Am Knick“ sowie weiterer infrage kommender Einbahnstraßen im Gemeindegebiet prüfen lassen. Die Prüfung und Genehmigung soll unter Beteiligung der Verkehrsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises erfolgen. Nach einer entsprechenden Genehmigung soll die erforderliche Zusatzbeschilderung durch den gemeindlichen Bauhof realisiert werden.
Zur Begründung verweist die SPD-Fraktion in ihrem Antrag unter anderem auf Erfahrungen aus dem diesjährigen STADTRADELN. Nach Auffassung der Antragsteller könnten durch die Öffnung geeigneter Einbahnstraßen Wege verkürzt, Lücken im örtlichen Radwegenetz geschlossen und bestimmte stärker befahrene oder unübersichtliche Straßenabschnitte vermieden werden. Für die Straße „Am Knick“ wird insbesondere eine direktere Verbindung für Radfahrende als möglicher Vorteil angeführt. Voraussetzung für eine Freigabe bleibt die verkehrsrechtliche Prüfung der jeweiligen örtlichen Situation.
Weitere Wortmeldungen gab es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
Die Gemeindevertretung nahm den Antrag mit 19 Ja-Stimmen einstimmig an.
Mehrere kommunale Projekte auf dem weiteren Weg
Die Sitzung umfasste damit Entscheidungen zu unterschiedlichen Bereichen der kommunalen Entwicklung. Für das DGH Mosheim wird zunächst eine Grundlage für die Entscheidung zwischen drei möglichen Varianten erarbeitet. Die Änderung der Straßenbezeichnung im Interkommunalen Gewerbegebiet, die Erweiterung der Richtlinie für den Seniorenbeirat, die Resolution zur Geburtshilfe in Schwalmstadt und der SPD-Antrag zum Radverkehr fanden jeweils die erforderlichen Mehrheiten.
Keine Mehrheit erhielt die vorgesehene Bereitstellung von 18.000 Euro für die Straßenbeleuchtung in der Schulstraße. Zuvor war auch der von der GL eingebrachte Vorschlag für eine zusätzliche technische und wirtschaftliche Variantenprüfung abgelehnt worden.