M.V.D.A.                 

Fördermittelregelung beschlossen – vertragliche Risiken bleiben bestehen

In der Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 wurde die interkommunale Zusammenarbeit zur kommunalen Wärmeplanung erneut beraten. Ausgangspunkt der weiteren Befassung waren die bereits im Dezember benannten Kritikpunkte an der Kooperationsvereinbarung, die in der vorliegenden Fassung aus Sicht mehrerer Mitglieder der Gemeindevertretung weiterhin finanzielle und organisatorische Risiken für die Gemeinde enthalten.

Nachdem der von Dr. Pascal Pitz eingebrachte Änderungsantrag in der Sitzung vom 18. Dezember 2025 mehrheitlich beschlossen worden war, erfolgten jedoch keine Nachverhandlungen des Vertrags mit den beteiligten Partnerkommunen. Insbesondere von Seiten der Bürgermeister sowie der SPD-Fraktion bestand keine Bereitschaft, die kritisierten Punkte vertraglich zu klären oder verbindlich zu regeln.

Vor diesem Hintergrund wurde in den Fachausschusssitzungen Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus (DUT) und Haupt- und Finanzausschusssitzung (HaFi) für die Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 auf Vorschlag der GL-Fraktion, in Abstimmung mit den Fraktionen von GiB und CDU, eine ergänzende interne Regelung beschlossen. Diese sieht vor, dass für die kommunale Wärmeplanung ausschließlich Fördermittel eingesetzt werden dürfen und keine Haushaltsmittel der Gemeinde verwendet werden.

Diese Regelung wurde mit 13 Ja-Stimmen mehrheitlich angenommen und stellt einen wichtigen Schritt zur Begrenzung finanzieller Risiken dar. Gleichzeitig gab es 7 Gegenstimmen. Diese Ablehnung richtete sich nicht gegen die kommunale Wärmeplanung oder die interkommunale Zusammenarbeit, sondern beruhte auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. In mehreren früheren Projekten kam es zu einer unzureichenden und verspäteten Information der Gemeindevertretung sowie zu erheblichen Mehrkosten.

Aufgrund bereits fortgeschrittener Verfahren bestand in diesen Fällen faktisch keine Möglichkeit mehr, Alternativen prüfen oder steuernd eingreifen zu lassen. Aus Sicht der ablehnenden Mitglieder bleibt dieses Risiko auch weiterhin bestehen, da der Kooperationsvertrag selbst nicht geändert wurde. Im juristischen Zweifel ist nicht die interne Beschlussfassung, sondern der Vertrag maßgeblich. Dieser eröffnet weiterhin die Möglichkeit, dass kostenrelevante Entscheidungen ohne vorherige Beschlussfassung der Gemeindevertretung getroffen werden können, da entsprechende Regelungen im Vertrag nicht eindeutig begrenzt sind.

Gerade vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit mehrfach betonten vermeintlichen Alternativlosigkeit bei Mehrkosten, die letztlich zu zusätzlichen Belastungen für die Gemeinde geführt hat, wollten die betreffenden Mitglieder dieses Risiko nicht erneut eingehen. Die beschlossene Fördermittelregelung wird ausdrücklich als sinnvoller und verantwortungsvoller Zwischenschritt anerkannt. Sie kann jedoch eine vertragliche Klarstellung nicht ersetzen.

Aus Sicht der GL wird das weitere Verfahren daher weiterhin aufmerksam und verantwortungsvoll begleitet. Als Mitglieder der Gemeindevertretung sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung aktiv zu steuern und aufmerksam zu begleiten. Sollten sich erneut Anzeichen für ausufernde Kosten, verspätete oder intransparente Informationsweitergaben oder eine unzureichende Einbindung der Gemeindevertretung zeigen, wird die GL im Rahmen ihrer Verantwortung frühzeitig und konsequent eingreifen. Eine vorausschauende, transparente Planung und eine strukturierte Durchführung solcher Projekte sind aus unserer Sicht die wesentliche Grundlage dafür, Kosten zu begrenzen und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Denn am Ende tragen die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde die finanziellen Folgen. Für die GL ist daher klar: Unnötige finanzielle Belastungen aufgrund mangelhafter Projektplanung oder unsicherer Kostenschätzungen dürfen sich nicht wiederholen.