M.V.D.A.                 

Interkommunale Wärmeplanung: Mehrheit für erneute Prüfung der Kooperationsvereinbarung

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2025 wurde über den Abschluss einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Wärmeplanung im sogenannten Konvoi mit den Gemeinden Knüllwald und Frielendorf beraten. Die kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzlich geforderte und klimapolitisch wichtige Aufgabe. Sie wird langfristige Auswirkungen auf die Energieversorgung, die Haushalte der Bürgerinnen und Bürger sowie auf die finanziellen Spielräume der Gemeinde haben. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann hierbei sinnvoll sein, um Synergien zu nutzen und Kosten zu reduzieren.

Zustimmung zum Ziel – aber nicht zur vorliegenden Vertragsfassung

Die Gemeindevertretung hat sich grundsätzlich zur interkommunalen Zusammenarbeit bekannt. Der vorliegenden Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Fassung wurde jedoch nicht zugestimmt. Stattdessen wurde der Gemeindevorstand beauftragt, gemeinsam mit den Kooperationspartnern erneut in die Prüfung einzusteigen und die ausgearbeiteten Punkte vorzulegen.

Ausschlaggebend hierfür war ein Änderungsantrag von Dr. Pascal Pitz, der mehrere Punkte benannt hat, bei denen aus Sicht der Antragsteller Nachbesserungsbedarf besteht.

Zentrale Kritikpunkte an der Kooperationsvereinbarung

In der Kooperationsvereinbarung sind zahlreiche Punkte geregelt, die als potenzielle Risiken für die beteiligten Kommunen identifiziert wurden. Dazu zählen insbesondere:

  • Keine verbindliche Kostenobergrenze 

    Zwar ist eine Kostenverteilung vorgesehen, jedoch fehlt ein klar definierter finanzieller Rahmen. Ohne Kostendeckel besteht die Gefahr von schleichenden Kostensteigerungen durch Zusatzleistungen.

  • Finanzielle Entscheidungen ohne politische Zustimmung

    Die Steuerungsgruppe bestehend aus den Bürgermeistern kann nach der Vereinbarung auch über kostenrelevante Zusatzleistungen entscheiden. Eine ausdrückliche Zustimmung der Gemeindevertretungen ist dafür bislang nicht zwingend vorgesehen.

  • Unklare Regelung zur Projektleitungsentschädigung

    Die Gemeinde Knüllwald erhält eine Aufwandsentschädigung für die Projektleitung, deren Höhe und Umfang nicht klar begrenzt sind und zusätzlich erweitert werden können und ohne verpflichtenden Leistungsnachweis.

  • Belastung der Verwaltungen

    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Datenbereitstellung birgt insbesondere für kleinere Verwaltungen das Risiko eines erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwands.

Diese Punkte sind in der Kooperationsvereinbarung selbst als mögliche Risiken angelegt und wurden im Änderungsantrag konkret benannt und mit Lösungsvorschlägen unterlegt.

Ziel: Transparenz, Steuerbarkeit und Haushaltsverantwortung

Der Änderungsantrag und der dazugehörige Redebeitrag machten deutlich, dass es nicht um eine Ablehnung der Wärmeplanung oder der Zusammenarbeit geht, sondern um:

  • klare Zuständigkeiten,
  • verbindliche Kostenkontrolle,
  • transparente Entscheidungsprozesse und
  • Wahrung der Haushaltsverantwortung der Gemeindevertretung.

Vorgeschlagen wurden unter anderem ein verbindlicher Kostendeckel, regelmäßige Berichtspflichten, eine klare Trennung zwischen organisatorischen und finanziellen Entscheidungen sowie transparente Regelungen zur Projektleitungsentschädigung.

Politische Einordnung

In der Abstimmung zur Gemeindevertretersitzung vom 18.12.25 sprachen sich die Mehrheit durch den Einstimmigen Beschluss des Änderungsantrags durch die Fraktionen der GL, GiB und CDU dafür aus, die Vereinbarung nicht vorschnell zu beschließen, sondern zunächst nachzuverhandeln. Gegen dieses Vorgehen stimmten mehrheitlich die Mitglieder der SPD- und FDP-Fraktion.

Ausblick: Weitere Beratung im Januar 2026

Der Tagesordnungspunkt zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der kommunalen Wärmeplanung soll in der Gemeindevertretersitzung am 15. Januar 2026 erneut beraten werden. Bis dahin ist vorgesehen, zunächst den Austausch mit den beteiligten Partnerkommunen aufzunehmen und die im Änderungsantrag benannten Punkte gemeinsam zu erörtern. Ob und in welchem Umfang daraus Änderungen an der bestehenden Kooperationsvereinbarung resultieren, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen und hängt vom Verlauf dieser Gespräche ab.

Unabhängig vom Ergebnis der weiteren Abstimmungen werden wir nach der Sitzung am 15. Januar 2026 über den aktuellen Stand und die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf unserer Homepage informieren.