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Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt bis zum Jahresende 2022 der Gemeindevertretung einen Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen, der die Neuanlage von Schottergärten in der Gemeinde untersagt.
Begründung:
Die Anzahl von Schottergärten auf Hausgrundstücken ist in allen Ortsteilen in den letzten Jahren stark gestiegen. Schottergärten wirken aus ökologischen Gesichtspunkten negativ auf Biodiversität, den Grundwasserhaushalt und das Mikroklima. Verschiedene Hessische Kommunen haben hier bereits Satzungen beschlossen, die die Neuanlage und Erweiterung verbietet. Bestehende Anlagen sind in ihrem Bestand von der Satzung ausgeschossen. Weitere Erläuterungen und Begründungen erfolgen in der Gemeindevertretersitzung.
Edgar Janassek, Fraktionsvorsitzender
Bernd Grünhaupt, Fraktionsgeschäftsführer
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